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Die Schankanlage: Neue gesetzliche Grundlagen
Im Jahr 2005 ist der Rest der Schankanlagenverordnung außer Kraft gesetzt worden. Seit dem sind für den Betrieb von Schankanlagen vorrangig die europäische Lebensmittelhygieneverordnung (852/2004) und die Betriebssicherheitsverordnung bzw. das Arbeitsschutzgesetz anzuwenden. Eine Arbeitsgruppe des Deutschen Brauer-Bundes hat unter Mitwirkung der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten und verschiedener
Vertreter der Behörden eine knappen Fragen und Antwortkatalog mit der Interpretation der wichtigsten anzuwendenden Regelungen erarbeitet. Dieses Papier richtet sich hauptsächlich an den Anwender und soll einen Überblick zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in der Praxis darstellen.